Verwaltung

Transparente Verwaltung
Verwaltung websache24 29. Juli 2025
Abhängige Körperschaften

Für das Bonifizierungskonsortium nicht zutreffende Sektion!

Allgemeine Bestimmungen

Landesgesetz Nr. 5 vom 28.09.2009 (Bestimmungen über die Bonifizierung)

Für das Bonifizierungskonsortium EISACKMÜNDUNG-GMUND nicht zutreffende Sektion!

Für das Bonifizierungskonsortium EISACKMÜNDUNG-GMUND nicht zutreffende Sektion!

Aufsicht über Unternehmen

Für das Bonifizierungskonsortium nicht zutreffende Sektion!

Ausschreibungen und Verträge
Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

Das Bonifizierungskonsortium hat keine außerordentlichen Maßnahmen und Notmaßnahmen durchgeführt!

Beraterinnen/Berater und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Erbrachte Dienstleistungen

Keine Daten vorhanden

Da es sich bei den institutionellen Tätigkeiten des Konsortiums um Bonifizierungstätigkeiten handelt, gibt es keine programmierten Zeitvorgaben über die Erbringung der Dienstleistungen!

Haushalt
Immobilien und Vermögensverwaltung

Katastralgemeinde: Zwölfmalgreien
Grundparzelle: 2222/2
Fläche: 8.567 m²
Kulturart: Obstwiese
jährlicher Pachtzins: zur Zeit nicht verpachtet

Kontrollen und Erhebungen über die Verwaltung

Keine Anmerkungen vorhanden!

Keine Anmerkungen vorhanden!

Maßnahmen

Keine Daten vorhanden!

Keine Daten vorhanden!

Öffentliche Arbeiten
Organisation

Telefonverbindungen:
Büro                               0471/095900
Mair Thomas                366-6991902
Gasser Thomas            366-6990935

Fax:
Fax:                                 0471/967008

E-mail:
Allgemein:                     info@bfkeg.it
Mair Thomas                tom@bfkeg.it
Gasser Thomas             thomas@bfkeg.it

PEC:
Pec-Mail                          infoeg@pec.rolmail.net

Performance

Für die Bonifizierungskonsortien nicht zutreffende Sektion!

Personal
 Gesamtanzahl der bezahlten und unbezahlten Krankheitstage 10
 Gesamtanzahl der Abwesenheitstage wegen anderer Gründe 2
 Gesamtanzahl der Bediensteten 5
 Durchschnitt der Abwesenheit wegen Krankheit bezogen auf alle Bediensteten 2
 Durchschnitt der Abwesenheit wegen anderer Gründe bezogen auf alle Bediensteten 0,4
 Gesamtzahl der Abwesenheiten (Mittelwert)2,4

Keine Zusatzverträge in Anwendung!

Mair Rag. Thomas

Qualifikation:   Direktor Curriculum Vitae

Beauftragung:   Beschluss des Verwaltungsrates Nr. 160 vom 18.06.2015

Erklärung GVD 39/2013:     Erklärung 39-2013

Vergütung: Entlohnung Direktor

Für die Bonifizierungskonsortien nicht zutreffende Sektion!

In der Organisationsstruktur des Bonifizierungskonsortiums nicht vorgesehene Position!

Es besteht kein befristetes Arbeitsverhältnis mit Angestellten oder Arbeitern

Im Organigramm des Bonifizierungskonsortiums nicht vorgesehen!

Das Bonifizierungskonsortium EISACKMÜNDUNG-GMUND wendet für die eigenen Bediensteten den N.K.V. für die Angestellten der Bonifizierungs- und Bodenverbesserungskonsortien in geltender Fassung an.

Planung und Raumordnung
Sonstige Inhalte

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 wurde der Bürgerzugang gemäß Artikel 5 eingeführt.

Der Bürgerzugang ist ein Recht, welches von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden kann. Die Anfrage kann jederzeit an den Verantwortlichen für die Transparenz unter folgende Adresse gestellt werden:

Rag. Thomas Mair 

Bonifizierungskonsortium EISACKMÜNDUNG-GMUND
Alte Landstraße 1
39051 BRANZOLL
Tel.  0471/095900
e-mail:  tom@bfkeg.it

Stellvertretung:
Rag. Thomas Gasser
Tel. 0471/095900
e-mail:  thomas@bfkeg.it

Keine Daten vorhanden.

Tätigkeiten und Verfahren

In Anwendung des Art. 48 des L.G. Nr. 5/2009, ist die Veröffentlichung dieser Daten für die Bonifizierungskonsortien im Sinne des R.G. Nr. 10 vom 29.10.2014 nicht erforderlich.

In Anwendung des Art. 48 des L.G. Nr. 5/2009, ist die Veröffentlichung dieser Daten für die Bonifizierungskonsortien im Sinne des R.G. Nr. 10 vom 29.10.2014 nicht erforderlich.

In Anwendung des Art. 48 des L.G. Nr. 5/2009, ist die Veröffentlichung dieser Daten für die Bonifizierungskonsortien im Sinne des R.G. Nr. 10 vom 29.10.2014 nicht erforderlich.

In Anwendung des Art. 48 des L.G. Nr. 5/2009, ist die Veröffentlichung dieser Daten für die Bonifizierungskonsortien im Sinne des R.G. Nr. 10 vom 29.10.2014 nicht erforderlich.

Umweltinformationen
Wettbewerbe

Keine Daten vorhanden!

Zahlungen der Verwaltung

Schatzmeister des Bonifizierungskonsortiums:
Raiffeisenkasse Landesbank Südtirol

IBAN:
IT 30 U 03493 11600 000 302010267

Split payment und elektronische Fakturierung:
Das Bonifizierungskonsortium unterliegt den Bestimmungen des SPLIT-Payment und elektronischer Fakturierung (fatturazione.elettronica@pec.it)

Im Jahr 2015 hat die Verwaltung die Zahlungen durchschnittlich innerhalb 38 Tage vorgenommen.

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Für die Bonifizierungskonsortien nicht zutreffende Sektion!

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