Das Bonifizierungskonsortium „Eisackmündung-Gmund“ wurde mit dem Landesgesetz vom 11. September 1886 (L.G.Bl. Nr. 41) gegründet. Es entstand als Wassergenossenschaft „Konsortium für die Regulierung der Etsch – Sektion 1 A“ mit Sitz in Bozen. Die Satzungen genehmigte der k. u. k. Statthalter von Tirol am 12. November 1886.
Mit dem Gesetz vom 31. Oktober 1893 (L.G.Bl. Nr. 34) übernahm das Konsortium die Instandhaltung der Wasserbauten der Etsch vom Abschnitt Eisackmündung bis Gmund und führte seither die Bezeichnung „Genossenschaft für die Regelung und Instandhaltung der Etsch von der Eisackmündung bis Gmund“. Auch diese Satzungen wurden am 9. Februar 1894 vom k. u. k. Statthalter genehmigt.
Der Zweck der Genossenschaft war bereits damals die Vollendung und Instandhaltung der Wasserschutzbauten an der Etsch sowie die Meliorierungsarbeiten im Zuständigkeitsbereich. Nach dem Ersten Weltkrieg fiel das Etschtal an Italien. Mit Gesetz Nr. 1101 vom 9. Juni 1927 wurden die Wasserschutzbauten an der Etsch und Nebenflüssen der zweiten Kategorie, die Meliorierungsarbeiten der ersten Kategorie zugeordnet.
Daraufhin beschloss die Hauptversammlung am 5. März 1927, das Konsortium in ein Konsortium für Gesamtmeliorierung mit der Bezeichnung BONIFIZIERUNGSKONSORTIUM „EISACKMÜNDUNG-GMUND“ umzuwandeln. Die Statuten genehmigte das Landwirtschaftsministerium am 2. Oktober 1930.