Ersatzerklärungen und Dateneinholung von Amts wegen

In Anwendung des Art. 48 des L.G. Nr. 5/2009, ist die Veröffentlichung dieser Daten für die Bonifizierungskonsortien im Sinne des R.G. Nr. 10 vom 29.10.2014 nicht erforderlich.

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COVID-19-PANDEMIE – ABÄNDERUNG BÜROZEITEN

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